Download
Einwilligung Nutzung personenbezogene Daten
Belehrung Infektionsschutzgesetz
Verhalten im Brandfall / Notfall
Suchtprävention (Link zu MBK Saarland)
Schulmitbestimmung für Schüler:innen (Übersicht)
Anmeldeformulare für die jeweiligen Schulformen finden Sie im Hauptmenü "Schule" bei den jeweiligen Schulformen sowie für Berufe im Dualen Ausbildungssystem im Hauptmenü "Berufe" im Unterpunkt "Organisation".
Gesetze:
Schulpflichtgesetz und §20 Schulordnungsgesetz
Attestfälschung
Leider versuchen SchülerInnen immer wieder, ihre Fehlzeiten mit gefälschten Attesten zu entschuldigen. In der Regel sind diese Fälschungen von den LehrerInnen sehr leicht zu erkennen und ein Anruf beim entsprechenden Arzt führt meistens schnell zu einer Aufklärung.
Auch wenn viele SchülerInnen aus Angst vor einer Ordnungsmaßnahme diese Atteste fälschen, um einer drohenden Entlassung wegen unentschuldigten Fehlens vorzubeugen, führt dieser Weg meistens in die falsche Richtung, denn das Fälschen von Attesten führt in jedem Fall zum Ausschluss von der Schule, denn es handelt sich hierbei um eine Urkundenfälschung, also eine Straftat, die an unserer Schule nicht geduldet wird.
Eine solche Straftat kann bei der Polizei angezeigt werden, übrigens auch von dem betreffenden Arzt.
§ 277 StGB: Fälschung von Gesundheitszeugnissen |
Oft gibt es Gründe für das unentschuldigte Fehlen, wie zum Beispiel persönliche Probleme oder schwierige Lebenssituationen. Deshalb ist auf jeden Fall der bessere Weg, mit der Schule – den eigenen Lehrern oder den Beratungslehrern – das Gespräch zu suchen und etwaige Fehlzeiten zu erklären.
Wir haben für vieles Verständnis – aber nicht für das Fälschen von Attesten!