Straßenbauer
Straßenbauer/in ( Geselle/Gesellin)
Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Tiefbaufacharbeiter/in mit dem Schwerpunkt Straßenbauarbeiten
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Straßenbauer/innen bauen Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege, Fußgängerzonen so-wie Autobahnen und Flugplätze. Nach dem Abstecken der Baustelle beginnen sie mit den Erdarbei-ten. Sie lösen Bodenmassen, transportieren, planieren und verdichten diese. Dazu setzen sie Bagger, Raupen und Walzen ein. Auf den verdichteten Untergrund bringen sie als Unterbau meist eine Schot-terschicht und weitere Gesteinsgemische auf. Den Abschluss bildet eine Beton- oder Asphaltdecke als Fahrbahn. Außerdem führen Straßenbauer/innen Pflasterarbeiten aus und stellen Randbefestigungen, Böschungen sowie Entwässerungsgräben her. Neben dem Neubau übernehmen sie auch Unterhal-tungs- und Reparaturarbeiten an Wegen und Straßen.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Straßenbauer/innen finden Beschäftigung
- im Straßen-, Rollbahnen- und Sportanlagenbau
- im Schachtbau sowie im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
- bei kommunalen Bauämtern oder Straßen- und Autobahnmeistereien
Arbeitsorte:
- Straßenbauer/innen arbeiten in erster Linie im Freien auf Baustellen.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Handwerkliches Geschick (z.B. beim Handhaben von Messgeräten und Handwerkzeugen)
- Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Glätten von Asphaltoberflächen mit Handwerkzeugen)
- Sorgfalt und Umsicht (z.B. beim Verlegen und Versetzen von Pflastersteinen bzw. beim Arbeiten mit Straßenbaumaschinen)
Schulfächer:
- Werken/Technik (z.B. für die Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen und Maschinen; technisches Zeichnen)
- Mathematik (z.B. für das Berechnen des Baustoffbedarfs)
- Physik (z.B. für das Verständnis der Wirkung von Kräften und Hebelarten)